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   BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 68/88   

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https://dejure.org/1990,2407
BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 68/88 (https://dejure.org/1990,2407)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1990 - 5 RJ 68/88 (https://dejure.org/1990,2407)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1990 - 5 RJ 68/88 (https://dejure.org/1990,2407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Erwerbsunfähigkeit - Behinderter - Ausgleich des behinderungsspezifischen Leistungsdefizits durch sachliche oder personale Mittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 1
  • NZA 1990, 952
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 68/88
    Er hat sich dort zugleich der Rechtspr des GrS des BSG (s BSGE 30, 192, 195 ff = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO; BSGE 43, 75, 79 = SozR 2200 § 1247 Nr. 14) angeschlossen, nach der der Begriff Erwerbsfähigkeit eines Versicherten wirtschaftlich zu interpretieren ist, das heißt die Arbeitsleistung muß wirtschaftlich iS des Erzielens von "mehr als nur geringfügigen Einkünften" verwertbar sein.
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 68/88
    Er hat sich dort zugleich der Rechtspr des GrS des BSG (s BSGE 30, 192, 195 ff = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO; BSGE 43, 75, 79 = SozR 2200 § 1247 Nr. 14) angeschlossen, nach der der Begriff Erwerbsfähigkeit eines Versicherten wirtschaftlich zu interpretieren ist, das heißt die Arbeitsleistung muß wirtschaftlich iS des Erzielens von "mehr als nur geringfügigen Einkünften" verwertbar sein.
  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs

    b) Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die damit verbundene Erzielung von Arbeitseinkommen bei einem unterhalbschichtigen bis zweistündigen Leistungsvermögen auch für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hindert jedoch die Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente (BSGE 67, 1).
  • LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 90/16

    Erstattungsanspruch des zweiteingegangenen Rehabilitationsträgers wegen

    Dabei kann selbst bei einem behinderten Menschen, der allein keine Erwerbsfähigkeit erlangen könnte, mit Hilfe von Mitteln sachlicher oder auch personaler Art - wie zum Beispiel der Unterstützung der bei demselben Arbeitgeber tätigen eigenen Mutter (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 1990 - 5 RJ 68/88, BSGE 67, 1) - jedenfalls für den Zeitraum, in dem das Hilfsmittel zur Verfügung steht, Erwerbsfähigkeit und damit Versicherungspflicht für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintreten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 17 RA 77/04

    Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach

    Die tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung in gewisser Regelmäßigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat überragenden Beweiswert für das Nichtvorliegen von Erwerbsunfähigkeit und führt dazu, dass vom Versicherten besondere Gründe für seine abweichende Auffassung anzuführen sind (vgl. BSGE 67, 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Es gilt der Grundsatz, dass ein Behinderter die ihm verbliebene Erwerbsfähigkeit verwerten, damit Arbeitsentgelt erzielen kann und in den Zeiträumen, in denen für ihn Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, nicht erwerbsgemindert ist, auch dann, wenn er eine Arbeit, die vom berufskundlichen Typ her dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekannt ist und deren Anforderungen er genügt, nur unter Zuhilfenahme spezifischer auf seine individuelle Behinderung zugeschnittener Mittel verrichten kann (vgl. BSG, Urteile vom 25.04.1990 - 5 RJ 68/88 -, juris Rn. 17, vom 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87 -, juris Rn. 20, vom 29.09.1980 - 4 RJ 121/79 -, juris Rn. 18; Gürtner in jurisPK SGB VI, § 43, Rn. 99).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 10 R 4229/08
    Entgegen der Auffassung der Beklagten und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25.04.1990, 5 RJ 68/88) sei der Kläger nicht bereits bei Eintritt in das Erwerbsleben voll erwerbsgemindert gewesen, weshalb für den Rentenanspruch die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ausreiche und damit die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien.

    Insoweit ist, wie das Sozialgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25.04.1990, 5 RJ 68/88 in SozR 3-2200 § 1247 Nr. 3) bei Versicherten, die - wie der Kläger - über Jahre hinweg eine tatsächliche Arbeitsleistung in einer Tätigkeit erbracht haben, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzutreffen ist und zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken benutzt wird, sowie entsprechend entlohnt worden sind, regelmäßig von Erwerbsfähigkeit auszugehen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen.

    Ein Arbeitsplatz mit einer ähnlichen personalen Unterstützung kann, wie auch in den Entscheidungen des BSG vom 25.04.1990 (a. a. O.), vom 21.02.1989 (4 RJ 121/79 in SozR 2200 § 1247 Nr. 30) und vom 29.09.1980 (4 RJ 121/79 in SozR 2200 § 1247 Nr. 30) zu Grunde liegenden Fällen, entgegen der Auffassung des Klägers nicht als selbstverständlich angesehen werden.

  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 40/91

    Erwerbsunfähigkeit - Behinderter in einer beschützenden Werkstatt

    Trotz entgegenstehender medizinischer Beurteilung ist der Versicherte nicht erwerbsunfähig, der eine Erwerbstätigkeit tatsächlich ausübt und mit dieser Erwerbstätigkeit mehr als nur geringfügige Einkünfte erzielt (vgl BSG SozR 2200 § 1247 Nrn 12, 47; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 3).

    Die Beschäftigung in der WfB ist als Erwerbstätigkeit einer Erwerbstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt gleichgestellt, zumal es auch auf diesem Arbeitsplätze gibt, die unter Aufwendung besonderer Mittel speziell für Behinderte eingerichtet sind und auf diese Weise deren Berufsunfähigkeit (BU) oder Erwerbsunfähigkeit (EU) ausschließen können (vgl SozR 3-2200 § 1247 Nr. 3).

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95

    Erwerbsunfähigkeit eines Behinderten bei Tätigkeit in einer Werkstatt für

    In seinen Urteilen vom 23. und 25. April 1990 sowie 22. April 1992 (5 RJ 50/88, 68/88 und 40/91, BSGE 66, 295 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 1, SozR 3-2200 § 1247 Nr 3 und BSGE 70, 270 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 12) ist der Senat davon ausgegangen, daß die in einer Werkstatt für Behinderte verrichtete Arbeit eine tatsächlich ausgeübte "Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit" iS von § 1247 Abs 2 Alternative 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) sein kann.
  • LSG Hamburg, 07.09.2016 - L 2 R 73/15

    Anspruch eines Gehörlosen auf Rente wegen Erwerbsminderung bis zur verbindlichen

    Zum einen ist nicht bekannt, ob die Aufnahme der von der Klägerin früher ausgeübten Beschäftigungen in irgendeiner Form von einem Sozialleistungsträger gefördert wurde und ob die Arbeitsmarktlage früher eine andere war als heute, zum anderen ist es immer denkbar, dass grundsätzlich voll erwerbsgeminderte Personen im Einzelfall und sei es durch besondere Unterstützungsmaßnahmen ihre Erwerbsfähigkeit vorübergehend (wieder-)erlangen, sie jedoch nach Beendigung der konkreten Beschäftigung wieder verlieren (siehe hierzu BSG, Urteil vom 25. April 1990 - 5 RJ 68/88, BSGE 67, 1).
  • LSG Hamburg, 28.02.2023 - L 3 R 66/21

    Verfassungsmäßigkeit der in § 43 SGB 6 geforderten 3/5-Belegung

    Insbesondere existiert kein Rechtssatz des Inhalts, dass ein bestimmter bzw. hoher GdB zugleich die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente nach sich zöge (vgl. BSG, Beschl. v. 24.8.2017 - B 9 SB 24/17 B, juris; BSG, Urt. v. 25.4.1990 - 5 RJ 68/88, BSGE 67, 1; Kolakowski in: Kreikebohm/Roßbach, SGB VI, 6. Aufl. 2021, § 43 Rn. 5; Reinhardt in: Reinhardt/Silber, SGB VI, 5. Aufl. 2021, § 43 Rn. 6).
  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 34/95

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter bei Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte

    In seinen Urteilen vom 23. und 25. April 1990 sowie 22. April 1992 (5 RJ 50/88, 68/88 und 40/91, BSGE 66, 295 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 1, SozR 3-2200 § 1247 Nr 3 und BSGE 70, 270 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 12) ist der Senat davon ausgegangen, daß die in einer Werkstatt für Behinderte verrichtete Arbeit eine tatsächlich ausgeübte "Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit" iS von § 1247 Abs 2 Satz 1 Alternative 1 RVO sein kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 8 R 90/10

    Rentenversicherung

  • SG Marburg, 27.04.2023 - S 4 R 119/21

    Sozialrecht

  • LSG Hamburg, 13.12.2022 - L 3 R 60/20

    Anspruch auf Gewährung von Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen

  • BSG, 18.09.2015 - B 13 R 143/15 B
  • LSG Bayern, 20.03.2001 - L 6 RJ 127/00

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Versicherungsrechtliche

  • LSG Hamburg, 31.01.2023 - L 3 R 53/21

    Versagung von Erwerbsminderungsrente wegen fehlender versicherungsrechtlicher

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - L 16 R 590/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2011 - L 15 P 21/09
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.07.2002 - L 7 RJ 2/01

    Erwerbsunfähigkeit bei Behinderten - Werkstatt für Behinderte - allgemeiner

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